Elektromagnetische Impulstherapie

Der menschliche Zellstoffwechsel kann ohne elektrische Ströme nicht existieren. Die elektrischen Strömen bauen eine charakteristische Spannung im Bereich der Zellmembran auf, welche elementar für den Elektrolytstoffwechsel und den Ionentransport zwischen Zellinneren und den Körperflüssigkeiten ist. In gesunden Zellen ist eine durchschnittliche Spannung von 70mV messbar, wohingegen die Zellspannung "kranker" Zellen deutlich absinkt. Bei der elektromagnetischen Impulstherapie werden elektrische Magnetwellen verwendet, um die Zellspannung "kranker" Zellen zu erhöhen und den Zellstoffwechsel im Inneren zu verbessern. Das fördert die Nährstoffversorgung in den Zellen, z.B. am Knorpel und regt die Zellneubildung an. 

Die elektromagnetischen Impulse werden über schmale Therapiespulen auf das betroffene Areal, z.B. das Kniegelenk oder die Hand übertragen. Dadurch werden einerseits Wirkungen an anderen Körperstellen ausgeschlossen, andererseits ist die Energieabgabe an der beabsichtigten Stelle am größten. 

Bei der EMIT Therapie werden keine statischen Magnetfelder, sondern Wechselfeld-Magnetwellen erzeugt. Durch dieses Wirkprinzip (Piezoeffekt) können mechanische Belastungen am Knochen und im Knorpel, wie sie beispielsweise beim Sport auftreten, imitiert werden ohne jedoch die Gelenke zu belasten. 

Folgende Erkrankungen werden bei uns mit Elektromagnetische Impulstherapie (EMIT) behandelt: Arthrose, ausbleibende oder verzögerte Knochenbruchheilung, Durchblutungsstörungen im Knochen wie z.B. ein verletzungsbedingtes Knochenmarksödem, Knochennekrosen eines umschriebenen Gelenkflächenareals im Frühstadium (Osteochondrosis dissecans), Osteoporose, Prothesenlockerungen im Anfangsstadium.

Die medizinische Wirksamkeit dieses Verfahrens ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Aus diesem Grund ist die Elektromagnetische Impulstherapie nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Die Elektromagnetische Impulstherapie wird als Privatleistung angeboten und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.