Hyaluronsäure 

Millionenfache Gleitbewegungen eines Gelenkes im Laufe des Lebens verlaufen ungestört - bis es auf einmal reibt, knirscht und schmerzt. Die Ursache ist in der Abnutzung der die Knochenenden in einem Gelenk überziehende, maximal 5 Millimeter dicken Knorpelschicht zu sehen. Durch die Schädigung der Knorpelzellen kommt es zur Abnahme der Synthese von Proteoglykanen. Dadurch verliert der Knorpel seine innere Festigkeit und Elastizität. Unter Belastung wird die Knorpelschicht immer dünner bis sich ganze Spalten und Risse bilden. Schreitet die Erkrankung weiter, verschwindet der Knorpelbelag in den Belastungszonen völlig und der Knochen liegt frei. Im Röntgenbild erscheint der Gelenkspalt verschmälert oder aufgehoben. An dem betroffenen Gelenk treten Bewegungs- und Belastungsschmerzen auf, im weiteren Verlauf Schwellungen und Bewegungseinschränkungen, am Endstadium Ruheschmerzen und äußerlich sichtbare Verformungen. 

Trotz ausgewogener Ernährung, angemessener körperlicher Belastung und physikalischer Maßnahmen ist die Einnahme von Schmerzmedikamenten meist unvermeidlich. Zum Einsatz kommen in erster Linie schmerz - und endzündungshemmende Rheumamedikamente, welche oftmals schlecht verträglich sind und nur kurzfristig eingesetzt werden sollten. Beim Dauereinsatz drohen schwerwiegende Nebenwirkungen wie Nieren- und Leberschäden oder Blutungen im Magen-Darm-Trakt. Auch bestehen zahlreiche Wechselwirkungen mit Herz- und Diabetesmedikamenten sowie Medikament zur Blutverdünnung. Mit der Einnahme von Schmerzmedikamenten wird ferner nichts gegen die Ursache, den Knorpelabbau, unternommen. Eine der wichtigen Substanzen in der Bekämpfung des Knorpelabbaues ist die Hyaluronsäure, auch Gelenkschmiere genannt. Sie wird über eine kleine Injektion in das Gelenk gebracht und verbessert den Flüssigkeits- und Nährstofftransports im Gelenkknorpel. Außerdem wirkt die Hyaluronsäure entzündungshemmend und stellt damit eine wirksame Alternative zur Kortisoninjektion dar. Durch Kortison wird zwar die Entzündung wirksam bekämpft, jedoch werden dadurch auch alle immunologischen Prozesse im Körper beeinträchtigt. Ein regenerativer, selbstheilender Ansatz ist mit einer Kortisontherapie nicht möglich. Ferner steigt mit dem zunehmenden Einsatz von Kortison das Infektionsrisiko. 

Durch die Hyaluronsäure wird die Schmierung und Stoßdämpfung des Knorpels verbessert, was zu einer höheren Druckbeständigkeit und Belastbarkeit führt. Die Überlebensrate und Vitalität der Knorpelzellen ist unter dem Einfluss der Hyaluronsäure größer. Gelenkknorpelspezifische Proteine werden vermehrt gebildet. Die für den Knorpel schädliche Zytokinproduktion wird gebremst. Zusätzlich kann die Hyaluronsäure den Knorpelstoffwechsel anregen und die Bildung neuer, körpereigener Hyaluronsäure stimulieren. Das Reiben und Knirschen reduziert sich, die Beweglichkeit verbessert sich mehr und mehr und die Schmerzen lassen nach. Die Wirkung von Hyaluronsäure ist nachweislich effektiv und im Gegensatz zu Kortison lang anhaltend.

Die intraartikuläre Therapie mit Hyaluronsäure ist eine wirksame Behandlung, um das weitere Fortschreiten einer bereits bestehenden Arthrose im Frühstadium zu reduzieren. Dies gilt ebenso für andere Knorpeldegenerationen wie z.B. mukoide Meniskusdegenerationen am Kniegelenk. Sollte diese Behandlung für Sie in Frage kommen, legt der Arzt die Anzahl und Häufigkeit der Injektionen fest. In der Regel werden 1 - 3 Injektionen im Wochenabstand in das betroffene Gelenk gegeben. Die Injektion erfolgt mit einer speziellen Nadel. Sie verspüren einen kleinen Stich, größere Schmerzen sind nicht zu erwarten. Auf Wunsch kann jedoch vor der Injektion eine örtliche Betäubung durchgeführt werden. Nach der Injektion können Sie normal belasten und ohne Hilfsmittel die Praxis verlassen. Da die Hyaluronsäure die natürlichen Prozesse des Körpers unterstützt, kann sie ohne Bedenken, je nach Entwicklung der Beschwerden, in wiederholten Injektionsserien erneut verwendet werden. Allergische Reaktionen sind sehr selten, da lediglich körperähnliche Substanzen gespritzt werden.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Kassen übernommen. Für gesetzlich versicherte Patienten wird die Hyaluronsäuretherapie als Privatleistung angeboten und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.